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Pflegeeinrichtungen Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Themen Pflege-Rettungsschirm und Beratungseinsätze.
Pflegeeinrichtungen
Energiekosten-Hilfe für Pflegeeinrichtungen
Nach § 72 SGB XI zugelassene voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen einschließlich der stationären Hospize können für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2024 die sogenannten Ergänzungshilfen als Ausgleich für die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise beantragen. Grundlage hierfür ist § 154 SGB XI sowie die Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes.
Beratungseinsätze
Ein entsprechendes Formular zum Nachweis des Beratungseinsatzes steht zur Verfügung.
Abrechnungen von Pflegeleistungen
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflegeleistungen digital abrechnen.
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