Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nach § 25b SGB V
Wir erhalten regelmäßig Gesundheitsdaten, wenn Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäuser usw. ihre gegenüber Ihnen erbrachte Leistungen mit uns abrechnen. Diese Daten über Behandlungen, Diagnosen und Medikamente werden von uns in erster Linie für die Abrechnung genutzt. Um Sie über mögliche schwerwiegende Gesundheitsrisiken informieren zu können, regelt der neue § 25b SGB V, der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) eingeführt wurde, unter welchen Voraussetzungen wir die Daten auch zu diesem Zweck auswerten dürfen und welche Rechte Sie haben.
Wir dürfen Ihre Daten auswerten, damit wir Hinweise erkennen können auf:
- seltene Erkrankungen
- Krebserkrankungen
- schwere Gesundheits-Gefährdungen, die durch Arzneimittel entstehen können
- Pflegebedürftigkeit
- ähnlich schwere Gesundheits-Gefährdungen, bei denen eine frühzeitige Begutachtung durch einen Arzt empfehlenswert und eine Information deshalb in Ihrem Interesse ist
- ob Sie eine von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfung brauchen
Sie können gegen die Datennutzung widersprechen
- Sie können jederzeit gegen einzelne der o. g. Punkte oder insgesamt widersprechen. Hierzu können Sie das von uns bereitgestellte Formular nutzen. Widerspruch - individuelle Gesundheitsrisiken datengestützt erkennen (PDF, 693 kB)
- Sie werden von der TK nicht benachteiligt bzw. bevorzugt, wenn Sie der Datenverarbeitung widersprechen bzw. nicht widersprechen.
- Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, ist es erforderlich, bei der anderen Kasse erneut zu widersprechen.
Darüber informieren wir Sie:
- Bevor wir Daten auswerten, informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher hier auf tk.de.
- Wir informieren Sie per Brief, wenn unsere Auswertung einen Hinweis auf ein Gesundheitsrisiko ergibt.
- Sie können frei entscheiden, wie Sie mit den Informationen umgehen.
Wann werten wir Daten aus?
Die Termine finden Sie hier auf tk.de. Wenn Sie vor dem geplanten Beginn widersprochen haben, werden Ihre Daten nicht ausgewertet.
Zu welchem Thema ist eine Datenauswertung geplant?
- Individuelles Darmkrebsrisiko
Ermittelt wird das individuelle Erkrankungsrisiko nach bereits durchgeführten Darmspiegelungen. Die Versicherten bekommen eine Info, wann eine neue Spiegelung sinnvoll ist. Mehr Infos zu Risikofaktoren .
- Beginn: 01.11.2024
Gut zu wissen:
Nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet mit Ihnen gemeinsam, ob und wie Sie behandelt werden.
Sie können wie bisher Ihre Arztpraxis frei wählen.
Wenn Sie möchten, informieren wir Sie über die Datengrundlagen.
Hier finden Sie mehr zum Thema Nutzung von Gesundheitsdaten:
Kontaktdaten des Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und unserer Aufsichtsbehörden
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Tel: 0800 - 285 85 85
service@tk.de
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte:
Techniker Krankenkasse
Beauftragte für den Datenschutz
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
datenschutz@tk.de
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden:
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi.de-mail.de
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle@bas.bund.de oder poststelle@bas.de-mail.de