Sozialversicherungsnummer und -ausweis

Als Arbeitgeber müssen Sie sich den Sozialversicherungsausweis oder das entsprechende Schreiben zu Beginn einer Beschäftigung vorlegen lassen.

Mit Einstieg in die Rentenversicherung erhält jeder Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger eine Rentenversicherungsnummer. Dies geschieht automatisch, wenn Sie einen Mitarbeiter erstmalig bei der Sozialversicherung anmelden. Früher bekam jeder Arbeitnehmer dann den Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Auf ihm standen unter anderem die Versicherungsnummer, der vollständige Name und der Geburtsname. Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form entfallen. Ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn.

 

Der Sozialversicherungsausweis sollte helfen, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und den Missbrauch von Sozialleistungen erschweren. Daher muss jeder Mitarbeiter zu Beginn einer Beschäftigung den Ausweis oder das Schreiben vorlegen. Damit Sie nachweisen können, dass Sie den Sozialversicherungsausweis gesehen haben, sollten Sie eine Kopie zu den Lohnunterlagen nehmen. So haben Sie auch immer die zutreffende Rentenversicherungsnummer in den Unterlagen.

 

Mitführungspflicht

In einigen Branchen müssen die Beschäftigten ständig ein Dokument bei sich führen, mit dem sie sich gegenüber dem Zoll ausweisen können. Früher war das der Sozialversicherungsausweis. Heute reicht ein Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz. Dieses Dokument müssen sie auf Verlangen dem Zoll vorlegen. Als Arbeitgeber müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Mitarbeiter schriftlich darauf hingewiesen haben, dass sie ein solches Dokument bei der Arbeit bei sich tragen müssen.

 

Das gilt für folgende Branchen:

 

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Frostwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft

 

Einen neuen Ausweis beantragen

Hat sich die Versicherungsnummer oder der Name geändert, ist der Ausweis verloren gegangen oder nicht mehr brauchbar, stellt der Rentenversicherungsträger einen neuen Ausweis aus. Hierzu muss der Beschäftigte bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen, die diesen dann weiterleitet. Der neue Ausweis beziehungsweise das Schreiben des Rentenversicherungsträgers wird dem Beschäftigten direkt zugeschickt.