Vertragsgeschehen: Allgemeines
Auf diesen Seiten informieren wir über unser Vertragsgeschehen. Die Angaben zu den einzelnen Produkten können Sie über die untenstehenden Links abrufen.
Aufruf zum Innovationswettbewerb für Hilfsmittel aus dem Bereich der Orthopädietechnik
Die BARMER und die Techniker Krankenkasse (TK) unterhalten gemeinsame Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Produkten aus dem Versorgungsbereich Orthopädietechnik. In diesen Verträgen ist die Versorgung mit Hilfsmitteln aus den Produktbereichen
- 05 Bandagen
- 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- 23 Orthesen
- 24 Beinprothesen
- 37 Brustprothesen
- 38 Armprothesen
vereinbart.
Aus Sicht der genannten Krankenkassen ist es dringend erforderlich, dass alle an der Versorgung beteiligten Akteure gemeinsam über die Sicherung der Versorgung in der Zukunft und dessen Ausgestaltung in den Austausch gehen.
Die beteiligten Krankenkassen bitten interessierte Leistungserbringer, Hersteller und Interessenvertretungen aus den oben genannten Versorgungsbereichen um Beteiligung an einem Ideenwettbewerb mit den Schwerpunkten
- Versorgungsprozesse
- Digitalisierung ggf. unter Berücksichtigung der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)
- Drohendes Fehlen von Fachkräften / Versorgungssicherheit in ländlichen Gebieten
- Nachhaltigkeit (Verbesserung bzw. Etablierung von Wiedereinsatz-/Aufbereitungsprozessen)
- Abrechnungsverfahren
unter Berücksichtigung der für die Versorgung von Hilfsmitteln gültigen Rechtsnormen.
Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner.
Interessierte Leistungserbringer können ihre Konzepte und Ideen formlos per E-Mail unter folgender Adresse platzieren: Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Für fachliche Fragen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Wir bitten Konzepte bis 31.08.2026 unter Angabe des Betreffs "Ideenwettbewerb OT" einzureichen.
Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist.
Apparaten zur Kompressionstherapie der Produktgruppe 17, hier 17.99.01.1 Mehrstufengeräten zur Kompressionstherapie
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die BARMER beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und BARMER mit Hilfsmitteln der Kompressionstherapiegeräten - einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen. Dazu gehören u. A. die Abgabe eines
- Versorgungskonzeptes inkl.:
- Kauf, Wiedereinsatz, Rückholung
- Reparaturen
- Lagerhaltung und Nutzung der kasseneigenen Hilfsmittelpools
- Zubehör: Lieferung von Manschetten inkl. aller notwendigen Erweiterungen und Schläuchen gem. individueller Versorgungsanforderungen
- Gerätesicherheit: Ohne Erfordernis regelmäßiger Kontrollen.
Angebote, Fragen zur Bekanntmachung und zu den Vertragsinhalten sind per E-Mail mit dem Stichwort "IPK 2026" an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de zu richten.
Sofern Zusammenschlüsse von Leistungserbringern sich beteiligen, werden die entsprechenden Formulierungen in den Unterlagen entsprechend auf deren Struktur angepasst.
Wir bitten die Angebote und Konzepte bis 13. Februar 2026 an die o.g. Email-Adresse zu schicken.
Verhandlung von Hilfsmitteln zur analen Irrigation
Die Techniker Krankenkasse und die HEK - Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln zur analen Irrigation der Produktgruppe 03 abzuschließen. Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse hilfsmittel-vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung anale Irrigation" bis zum 27. Mai 2026 anfordern.
TK verhandelt den Bereich Medizintechnik neu
Die TK beabsichtigt, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK mit Hilfsmitteln der Medizintechnik (Produktgruppen 01, 12, 14, 21) abzuschließen und ruft zu Vertragsverhandlungen auf. Angebote können auch für einzelne Anlagen des Vertrages abgegeben werden. Nebenangebote oder Angebote, die ggf. eine andere Vergütungsstruktur aufweisen, sind ausdrücklich zugelassen.
Die Vertragsunterlagen können per E-Mail hilfsmittel-vertrag@tk.de mit dem Betreff "Bekanntmachung Medizintechnik 2023" angefordert werden.