Neben einer engen Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland mit Bosnien und Herzegowina bestehen zahlreiche wirtschaftliche Verknüpfungen zwischen Unternehmen, vor allem im Energiesektor. Informationen zum Marktzutritt bietet die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina. 

Deutsche Staatsbürger können sich in dem Land insgesamt bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten aufhalten, ohne einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Hinweise zu den Themen Sicherheit und Einreise erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina ist in Berlin erreichbar.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Bosnien und Herzegowina ein Sozialversicherungsabkommen in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie in den Bereichen Arbeitsförderung und Kindergeld abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Bosnien und Herzegowina können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen BH 1 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Bosnien und Herzegowina" der DVKA.