Kontakt

Deutschland ist als wichtigster EU-Handelspartner im Export von Maschinen und Fahrzeugen aktiv, während Chile Kupfer, Nahrungsmittel und Wein liefert. Daneben pflegen beide Länder Partnerschaften in Wissenschaft und Technologie.

Bei Fragen können Sie sich an die Deutsch-Chilenische Industrie- und Handelskammer wenden.

Einreise und Visum

Deutsche Staatsbürger:innen können für 90 Tage visafrei einreisen - mit einem Reisepass von mindestens 6 Monaten Restgültigkeit. Bei der Ankunft erhalten Ihre Mitarbeitenden eine kostenlose Touristenkarte (Tarjeta Única Migratoria), die sie bis zur Ausreise mitführen müssen.

Bei einem Aufenthalt über 90 Tage müssen Sie vor der Einreise  über die Plattform des Servicio Nacional de Migraciones (SERMIG) ein Visum beantragen. 

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.