Als wichtigster Handelspartner der Europäischen Union ist Deutschland im Export von Maschinenbauprodukten und Fahrzeugen in Chile aktiv, umgekehrt ist das lateinamerikanische Land Lieferant von Kupfer, Nahrungsmitteln und Wein. Darüber hinaus bestehen Wissenschafts- und Technologiepartnerschaften zwischen den beiden Staaten. Unternehmen können sich bei Fragen an die Deutsch-Chilenische Industrie- und Handelskammer wenden.

Das Auswärtige Amt informiert über aktuelle Reise- und Sicherheitsbestimmungen für Reisen nach Chile. Deutsche Staatsbürger benötigen für kurze Reisen nach Chile kein Visum, sondern müssen für Besuche bis zu 90 Tagen nur den Reisepass vorzeigen. An der Grenze erhalten sie eine Touristenkarte, die beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden muss. Sollte ein längerer Aufenthalt oder eine Arbeitsaufnahme geplant sein, bietet die Botschaft der Republik Chile in Deutschland Informationen zu unterschiedlichen Visakategorien.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Chile ein Sozialversicherungsabkommen in der Rentenversicherung und in der Arbeitsförderung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Chile können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen RCH/D 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
 
Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Chile nur für die Rentenversicherung und Arbeitsförderung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Chile" der DVKA.