Kontakt

Einreise und Visum

Deutsche Staatsangehörige reisen visumfrei bis 90 Tage ein, brauchen aber eine Einreisegenehmigung (ETA-IL)

Bei längeren Aufenthalten brauchen Ihre Mitarbeitenden in der Regel ein deutsches Führungszeugnis und ein Arbeitsvisum (B/1-Visum).  

Tipp: Das Visum können Sie über die deutsche Botschaft oder über PIBA (offizielle Seite der Population Authority) beantragen. Es ist für 11 Jahre gültig und kann um 63 Monate verlängert werden. 

Für einen längeren Aufenthalt Weitere Informationen erteilt die 

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.