Belarus
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Belarus in der Regel ein gültiges Visum, das vor Reiseantritt beantragt werden muss. Nur bei einer Einreise über den Flughafen - ausgenommen bei Flügen aus der Russischen Föderation - kann ein Visum direkt bei der Ankunft beantragt werden.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
Aktuelle Infos zur Einreise (einschließlich der erforderlichen Dokumente wie Reisepass und finanzieller Nachweis) erhalten Sie beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.