Aktuelle Informationen zur Einreise, unter anderem zu allen notwendigen Dokumenten wie Reisepass und finanzielle Nachweise, sind bei den belarussischen Grenzbehörden, beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei der belarussischen Botschaft in Berlin zu erfragen. 

Visum vor der Einreise

Grundsätzlich gilt: Das Visum muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden. 

Visum bei Einreise

Sofern die Einreise nicht auf dem Luftweg aus Russland erfolgt ist, gibt es die Möglichkeit, ein Visum bei der Einreise am Flughafen auszustellen. Hierfür ist mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich.

Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk

Über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow ist für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen eine visumfreie Einreise nach Belarus möglich. Diese Regelung gilt unter anderem für Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union. 

Wichtig: Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang "Internationaler Flughafen Minsk" ein- und ausreisen oder über einen der oben genannten Flughäfen. Mitzuführende Dokumente: Ein gültiger Reisepass sowie Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag. Das entspricht derzeit ungefähr 21 Euro pro Tag. Außerdem muss ein Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000 Euro mitgeführt werden. 

Das Auswärtige Amt hält Sie über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise in Belarus auf dem Laufenden.

Hinweis: Im Grenzbereich zu Lettland hat die dortige Regierung seit dem 11. August 2021 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Aufgrund illegaler Grenzübertritte ist in diesem Bereich mit verstärkten Personenkontrollen zu rechnen. 

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und Belarus besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular für Staaten ohne bilaterales Abkommen aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.