Kontakt

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.

Aktuelle Informationen zur Einreise, unter anderem zu allen notwendigen Dokumenten wie Reisepass und finanziellen Nachweisen, können Sie außerdem beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei der belarussischen Botschaft in Berlin abrufen. 

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:

Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)

Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. 

Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind),  kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.