Monaco
Monaco ist ein Stadtstaat in Südeuropa und liegt am Mittelmeer. Das Fürstentum ist nach dem Vatikan der zweitkleinste Staat der Erde. Seine Staatsform ist als konstitutionelle Monarchie verfasst.
Die Einreise- und Einfuhrbestimmungen können sich für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es ist daher immer ratsam, dass Sie sich vorab zusätzlich bei den Vertretungen Monacos erkundigen (siehe unten).
Auf der Seite des Auswärtigen Amts erhalten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Monaco sowie Angaben zu den Einreise- und Zollbestimmungen.
Wo finde ich die zuständige Auslandsvertretung?
In Monaoc gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Die zuständige Vertretung ist die deutsche Botschaft in Paris. In Notfällen können sich die Reisenden vor Ort auch an den deutschen Honorarkonsul in Monaco wenden.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Monaco besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen in das Land können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Beschäftigung in Deutschland
Zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in TK-Lex.