Für Auslandseinsätze in Saudi-Arabien benötigen Mitarbeiter deutscher Unternehmen ein Visum, für das unter anderem ein Entsendungsschreiben erforderlich ist. Dieses Dokument muss von der örtlichen Industrie- und Handelskammer (lHK) in Deutschland beglaubigt sein. Genaue Informationen sowie ein Muster-Entsendungsschreiben finden Sie auf der Internetseite der IHK Wiesbaden. Ebenso müssen Geschäftsreisende ein Einladungsschreiben des saudischen Partners vorlegen, das von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigt wurde. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministry of Investment.

Reisende können ihren Visumantrag entweder in der saudischen Botschaft in Berlin oder im saudischen Generalkonsulat in Frankfurt stellen. Außerdem müssen sie beim Service-Provider Tasheer für ein Visum persönlich vorstellig werden. In bestimmten Fällen können auch Jahresvisa beantragt werden.

Zu Fragen rund um die Einreise sowie zu besonderen Verhaltensweisen hält das Auswärtige Amt umfangreiche Reise- und Sicherheitshinweise bereit.

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und Saudi-Arabien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular für Staaten ohne bilaterales Abkommen aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.