Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Serbien und den Aufenthalt dort von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum. Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

Für längere Aufenthalte und für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist laut dem Auswärtigen Amt ein Einreisevisum erforderlich. Zuständig hierfür sind die serbischen Auslandsvertretungen

Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Serbien ein Sozialversicherungsabkommen  in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Unfallversicherung sowie beim Kindergeld für Arbeitnehmer abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Serbien können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen SRB 101 DE von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Serbien" der DVKA.