Serbien
Seit dem Jahr 2000 befindet sich Serbien auf dem Weg zu einer marktwirtschaftlich orientierten Demokratie und übernimmt dabei eine wichtige Rolle für die politische Stabilität in Südosteuropa. Serbien ist ein zudem wichtiges Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Gut zu wissen: Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Serbien ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Die Beantragung erfolgt über die Website der serbischen Regierung (Englisch). Vor der Einreise ist dies auch bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland möglich. Nach nach Einreise kann die zuständige Ausländerbehörde in Serbien kontaktiert werden.
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.Reise- und Sicherheitshinweise