Türkei
Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise und der Aufenthalt in der Türkei für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei - sowohl für touristische als auch für Geschäftsreisezwecke.
Ein Geschäftsreisevisum wird benötigt, wenn Ihr Mitarbeiter länger als 90 Tage in der Türkei bleiben soll. Über Besonderheiten bei Montagetätigkeiten informiert die Industrie- und Handelskammer Köln in den Einfuhr- und Einreisebestimmungen.
Das Türkei-Kompetenzzentrum verschiedener Handelskammern bietet zahlreiche Informationen, Neuigkeiten und Kontaktmöglichkeiten für Unternehmen.
Das Auswärtige Amt hält Sie außerdem über die Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden und informiert über besondere strafrechtliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es wird darüber hinaus empfohlen, sich vor Antritt der Reise in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) einzutragen.
Die türkische Botschaft hat ihren Sitz in Berlin. Die Deutsch-Türkische IHK (Industrie- und Handelskammer) ist Ansprechpartner für unternehmerische Aktivitäten in der Türkei.
Sozialversicherung
Deutschland hat mit der Türkei ein
Sozialversicherungsabkommen
in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie in Bezug auf die Bereiche Arbeitsförderung und Kindergeld abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen in die Türkei können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen T/A 1 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in der Türkei" der DVKA.