StartseiteTK-Service AuslandEntsendung ins AuslandAnwartschaft bei Beschäftigungen im Ausland - das müssen Sie wissen
Anwartschaft bei Beschäftigungen im Ausland - das müssen Sie wissen
Ist die Ausstrahlung deutschen Rechts bei einer Entsendung ins außereuropäische Ausland nicht möglich (zum Beispiel bei einer nicht befristeten Tätigkeit), darf die Krankenversicherung nicht fortgeführt werden. Dann kann eine Anwartschaftsversicherung für Ihre Beschäftigten sinnvoll sein.
Welche Folgen kann eine Entsendung auf die gesetzliche Krankenversicherung haben, wenn Sie Mitarbeitende ins außereuropäische Ausland entsenden?
Ein BeispielSie entsenden eine Mitarbeiterin auf unbestimmte Zeit nach Südafrika - also in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat (vertragsloses Ausland). Die Folge: Ihre Mitarbeiterin muss für diese Zeit ihre Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse beenden. Das wiederum kann dazu führen, dass sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, jedoch ihre Krankenkasse nicht frei wählen kann. Diesen Nachteil vermeidet sie mit einer Anwartschaftsversicherung während ihres Auslandsaufenthaltes. Diese gilt auch dann, wenn sich Gesetze ändern sollten.
Das gilt für eine Anwartschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung Der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern unterbrochen - er ruht also. Leistungen können in dieser Zeit nicht bezogen werden. Nach der Rückkehr werden Beschäftigte wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.Sämtliche Versicherungszeiten gelten - es entsteht keine Versicherungslücke. Das ist wichtig für spätere Leistungsansprüche.Auch Familienangehörige, die vorzeitig aus dem Ausland zurückkehren, können ohne Probleme wieder bei gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.Kosten: monatlich etwa 60 bis 70 Euro.Gut zu wissen: Eine Anwartschaftsversicherung der GKV beinhaltet immer auch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es ist aber möglich, für die Pflegeversicherung eine eigene Anwartschaft abzuschließen.Mehr InfosWeitere Infos zur Anwartschaftsversicherung finden Sie bei TK-Lex und in unserem Artikel Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
Deutsche Rentenversicherung; TK; finanztip.de; Haufe
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