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Startseite Sozialversicherung Beiträge Angaben zur Beitragszahlung Wie können Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern?
Wie können Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern? Beantragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt digital über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Praktisch: Auch Abos sind möglich.
Wofür brauchen Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihr Unternehmen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zahlt. Dies wird häufig bei Ausschreibungen gebraucht.
 
Antrag stellen - so geht’sDen Antrag stellen Sie online über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .Ihre Daten werden strukturiert übermittelt, direkt verarbeitet und Sie erhalten sofort eine Rückmeldung. Was wird zurückgemeldet?Sie erhalten:die Unbedenklichkeitsbescheinigung als PDFoder eine Ablehnung als DatensatzVoraussetzungen für die UnbedenklichkeitsbescheinigungIn diesen beiden Fällen kann keine Bescheinigung ausgestellt werden: Im Konto sind Beitragsrückstände.Es fehlt ein Arbeitgeberkonto.Antrag durch BevollmächtigteAuch Bevollmächtigte können den Antrag für Ihr Unternehmen stellen - zum Beispiel:SteuerberatungWirtschaftsprüfungsonstige DienstleistendeDie Bevollmächtigung wird beim 1. Antrag elektronisch nachgewiesen.Arten der BescheinigungQualifizierte UnbedenklichkeitsbescheinigungBei vollständig und fristgerecht erfüllten Pflichten (aktuell und in den letzten 6 Monaten).Einfache UnbedenklichkeitsbescheinigungBei aktuell keinen Rückständen, aber Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit.Änderungen seit Juli 2026Digitale Verfahren für die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde zum 1. Juli 2026 weiterentwickelt. Hier sind die wichtigsten Änderungen:Abo-Modell bleibt - aber neu anmeldenAlte Abos aus dem früheren Verfahren müssen über das neue digitale Verfahren neu beantragt werden.Wichtig: Haben Sie ein laufendes TK-Abo und bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen noch per Post? Dann stellen jetzt auf das bequeme Online-Abo um - aktivieren Sie einfach ein neues Abo im Entgeltabrechnungsprogramm oder im SV-Meldeportal. 
Haben Sie noch kein Abo? Mit dem Abo sparen Sie Zeit und Sie erhalten die Bescheinigung immer automatisch zu Ihren Wunschzeitraum (jeweils zum 1. Tag des ausgewählten Zeitraums):monatlich quartalsweisehalbjährlichÜbrigens: Sie können das Abo jederzeit anpassen oder beenden. 
Erweiterte AblehnungscodesBei einer Ablehnung erhalten Sie jetzt einen der 4 Detail Codes: 1 = Beitrags /Zahlungspflicht nicht erfüllt (Rückstand) 
2 = Kein laufendes Arbeitgeberkonto 
3 = Beitragsnachweispflicht nicht erfüllt 
4 = Vollmacht fehlt
Technische Voraussetzung: Zusatzmodul 37Ihr Entgeltabrechnungsprogramm muss das Modul 37 (elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB) enthalten.Das Modul sorgt dafür, dass Ihr System die strukturierten Daten an das SV Meldeportal übermitteln und die Rückmeldung (PDF bzw. Ablehnung) automatisch verarbeiten kann.Details dazu klären Sie am besten direkt mit Ihrem Software-Anbieter. Mehrere BetriebsnummernFür Unternehmen mit mehreren Betriebs /Filialnummern stellt die Krankenkasse je einzelne Betrieb eine eigene Bescheinigung aus - vorausgesetzt, die Gesamt Beitrags  und Zahlungspflichten sind erfüllt.Mehr InfosMehr Infos zum Meldeverfahren finden Sie in unserem Beratungsblatt Meldeverfahren ( PDF, 294 kB) . Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV in der vom 1. Juli 2026 an geltenden Fassung (v. 20.05.2025) ( PDF, 45 kB, nicht barrierefrei)   
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