Firmenkunden
Kontakt
Startseite TK-Service Ausland Mitarbeitende im Ausland absichern
Mitarbeitende im Ausland absichern
Schnellzugriff Newsletter Ausland bestellen
Häufige Fragen
Wenn kein deutsches Recht ausstrahlt (d. h. die Voraussetzungen einer Entsendung nicht erfüllt wurden), dürfen gesetzliche Krankenkassen die Versicherung nicht fortführen. Dann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll, um nach der Rückkehr wieder in die gesetzliche Kasse aufgenommen zu werden. 
Vollständige Antwort
Ob deutsches Sozialversicherungsrecht weiter gilt, hängt davon ab, wohin Sie Ihre Mitarbeitenden entsenden - innerhalb der EU oder in ein Land außerhalb. 
Vollständige Antwort
Anders als bei Urlaubsreisen ist bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht, für Behandlungskosten aufzukommen (§17 SGB V). Zwar erstattet die jeweilige Krankenkasse anschließend Kosten bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung im Inland gekostet hätte - dennoch können Kosten übrig bleiben.
Vollständige Antwort
Global gesprochen - der TK-Podcast für internationale Beschäftigung
Jeden Monat eine neue Folge unserer Experten - am besten gleich abonnieren!
Jetzt reinhören
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.