Wer jetzt umsteigt, profitiert: Für Arbeitgeber, die sich bis zum 30. Juni 2024 beim  SV-Meldeportal  registrieren, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei.

Nicht jedes Unternehmen nutzt eine zertifizierte Lohnabrechnungs-Software. Vor allem kleinere Unternehmen greifen gern auf eine Ausfüllhilfe zurück. Bisher konnten sie dafür sv.net nutzen. Seit Januar 2024 können Sie sv.net nur noch eingeschränkt nutzen. Eine Übersicht, für welche Verfahren das gilt, finden Sie in unserem Artikel

Das SV-Meldeportal ersetzt kein Entgeltabrechnungsprogramm. Es ermöglicht Arbeitgebern, Meldungen zur Sozialversicherung verschlüsselt und wie vorgeschrieben zu übermitteln. Betreiber des SV-Meldeportals ist die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung).

eAU-Datenabruf über das SV-Meldeportal - Tutorial der ITSG

Wie der Datenabruf von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten über das SV-Meldeportal geht, erklärt die ITSG in einem Video. Hier geht's zur Anleitung.