Nicht jedes Unternehmen nutzt eine zertifizierte Lohnabrechungs-Software. Vor allem kleinere Unternehmen greifen gern auf die sogenannte Ausfüllhilfe sv.net zurück.

sv.net ersetzt zwar kein Entgeltabrechnungsprogramm, erlaubt es Arbeitgebern aber, Meldungen zur Sozialversicherung verschlüsselt und wie vorgeschrieben zu übermitteln. Betreiber von sv.net ist die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Mehr zu dieser Anwendung können Sie in unserem Fragenkatalog sv.net nachlesen.

eAU-Datenabruf über sv.net - Tutorial der ITSG

Auch der Datenabruf von elektronischen Arbeitsunfähigkeiten ist über sv.net möglich. Wie das geht, erklärt die ITSG in einem detaillierten Video-Tutorial, das sie auf Youtube zur Verfügung stellt. Hier geht's zum Video:

Anleitung Schritt für Schritt: eAU-Datenabruf mit sv.net (Youtube-Video der ITSG)