Nicht jedes Unternehmen nutzt eine zertifizierte Lohnabrechnungs-Software. Vor allem kleinere Unternehmen greifen gern auf Ausfüllhilfen wie das SV-Meldeportal zurück.

Das SV-Meldeportal ersetzt zwar kein Entgeltabrechnungsprogramm, erlaubt es Arbeitgebern aber, Meldungen zur Sozialversicherung verschlüsselt und wie vorgeschrieben zu übermitteln. Betreiber ist die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Mehr dazu finden Sie in unseren FAQ zum SV-Meldeportal .

eAU-Datenabruf über das SV-Meldeportal - Tutorial der ITSG

Auch der Datenabruf von elektronischen Arbeitsunfähigkeiten (eAU) ist über das SV-Meldeportal möglich. Wie das geht, erklärt die ITSG in einem detaillierten Video-Tutorial, das sie auf Youtube zur Verfügung stellt. Hier geht's zum Video:

Anleitung Schritt für Schritt: eAU-Datenabruf über das SV-Meldeportal (Youtube-Video der ITSG)

Alles Wichtige zum SV-Meldeportal

Die ITSG hat Anleitungen rund um das SV-Meldeportal veröffentlicht. Dort finden Sie zum Beispiel Videos zur Registrierung, Mandantenverwaltung und zum Online-Datenspeicher.

ITSG: Videoanleitungen zu Registrierung, Mitarbeiterverwaltung, Online-Speicher