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Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Die neuen Werte wurden am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Unser Überblick.
Unser Tipp: Gehaltspfändung schnell und einfach berechnen: Hier finden Sie den Lohnpfändungsrechner von TK-Lex.
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich immer zum 1. Juli angepasst (Neuregelung § 850c Abs. 4 ZPO seit 2021). Ihre Höhe richtet sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Arbeitgeber müssen die unpfändbaren Beträge nicht selbst ausrechnen, sondern können diese der Pfändungstabelle entnehmen, die immer rechtzeitig zum Stichtag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Der unpfändbare Grundbetrag der letzten Jahre im Überblick
Zeitraum
Unpfändbarer Grundbetrag
01.07.2026 - 30.06.2027
1.587,40 EUR
01.07.2025 - 30.06.2026
1.555,00 EUR
01.07.2024 - 30.06.2025
1.491,75 EUR
Alle Pfändungsfreigrenzen in einer ÜbersichtDie vollständigen Pfändungstabellen können Sie hier herunterladen:Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt vom 26.03.2026Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2025 im Bundesgesetzblatt vom 11.04.2025Pfändungsfreigrenzen 01.07.2024 - 30.06.2025 im Bundesgesetzblatt vom 24.05.2024
Was sich auf die Pfändungsfreigrenze auswirkt: Nettolohn und UnterhaltspflichtDurch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und -nehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten wie z. B. die Miete, Essen und Strom zahlen können. Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin auch gesetzliche Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen möglich sein. Deswegen richten sich die Pfändungsfreigrenzen nicht nur nach dem Nettolohn - entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht. Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag. Pfändungsschutz: Welcher Teil des Lohns darf nicht gepfändet werden?Auch weitere Lohnanteile sind von der Pfändung ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel: Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen. Es gelten außerdem Sonderregelungen, sobald Unterhaltszahlungen vollstreckt werden müssen. Die Regelungen zum Pfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung festgehalten ( § 850 ff. ZPO ).Wie lange gelten die Pfändungsfreigrenzen?Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Mehr zum ThemaMöchten Sie wissen, welche Fristen für Arbeitgeber gelten? Oder wann eine Lohnpfändung rechtmäßig ist? Dann helfen Ihnen unsere häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema weiter. Und in TK-Lex finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema in der Übersicht Pfändung von Lohn und Gehalt .
TK; Datakontext; Bundesgesetzblatt
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