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Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2025 und 2026 Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2025 liegt bei 2,5 Prozent. 2026 steigt er auf 2,9 Prozent.
Der gesetzlich festgelegte ZusatzbeitragssatzWas ist das? Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe. Jedes Jahr bis Mitte Oktober schätzt ein Expertengremium für das folgende Kalenderjahr, wie hoch die Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds voraussichtlich sein werden. Daraus resultiert eine Empfehlung für den gesetzlichen Zusatzbeitragssatz. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt anschließend die Höhe des gesetzlichen Zusatzbeitragssatzes fest. Wozu wird der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gebraucht?Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.Wie hoch ist der gesetzliche Zusatzbeitragssatz?Im Jahr 2026 liegt er bei 2,9 ProzentIm Jahr 2025 waren es 2,5 Prozent Gesetzlicher Zusatzbeitragssatz der vorherigen Jahre2024 lag er bei 1,7 Prozent (Bundesanzeiger v. 31.10.2023)2023 lag er bei 1,6 Prozent.2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent TK-Zusatzbeitragssatz 2026Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 2,69 Prozent. Das hat der ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK am 19. Dezember 2025 entschieden. Damit liegt die TK mit ihrem Zusatzbeitragssatz auch 2026 weiter deutlich unter dem Marktdurchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen.Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei der TK von 17,29 Prozent. 
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