Haben ausländische Minijobber:innen, die einer weiteren Beschäftigung in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachgehen, einen Wohnsitz in Deutschland,? Dann müssen Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (
Mit Wohnsitz im Ausland gilt das Sozialversicherungsrecht des Wohnsitzstaates. Als Nachweis brauchen Mitarbeitende eine
Die genauen Meldepflichten und Beitragshöhen richten sich nach dem Sozialversicherungsrecht des Herkunftslandes.