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Startseite TK-Service Ausland Beschäftigung von internationalen Mitarbeitenden Was bedeutet der Begriff Einstrahlung?
Was bedeutet der Begriff Einstrahlung? Einstrahlung bedeutet, dass bei einer vorübergehenden Entsendung nach Deutschland für die betroffene Person weiterhin das heimische (also nicht das deutsche) Sozialversicherungsrecht gilt.
Für die Einstrahlung gelten diese Voraussetzungen:Die Tätigkeit ist im Voraus befristet.Das Beschäftigungsverhältnis mit dem ausländischen Arbeitgeber besteht weiter.Die Entsendung erfolgt innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses.Rechtsgrundlage für die versicherungsrechtliche BeurteilungGrundlage für die Beurteilung ist die Gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Mitarbeitender. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung (EG) 883/2004 zur sozialen Sicherheit. Darüber hinaus können in einigen Ländern vorrangige Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts ( Sozialversicherungsabkommen ) gelten.Besonderheit: ArbeitsförderungNeben den Sozialversicherungsabkommen enthalten die Schlussprotokolle Rechtsvorschriften der Arbeitsförderung - also der Vermeidung und Beendigung von Arbeitslosigkeit. Dabei gilt: Sobald für einen Beschäftigten aus dem Ausland die deutschen Rechtsvorschriften greifen, trifft dies auch für den Bereich der Arbeitsförderung zu. Ausführliche Informationen zur Arbeitsförderung bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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