StartseiteTK-Service AuslandEntsendung ins AuslandPflicht seit 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s
Pflicht seit 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s
Ob USA, China oder Türkei: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer beantragen Sie seit 2026 nur noch digital. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der SVA-Antrag funktioniert, wer zuständig ist und wie Sie Bescheinigungen schnell an Ihre Mitarbeitenden weitergeben.
Seit dem 1. Januar 2026 beantragen Sie Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensländer ausschließlich digital - entweder über das SV-Meldeportal oder über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm. Übrigens: Für EU-Entsendungen gibt es das digitale Verfahren schon seit 2019. Es soll für mehr Effizienz, schnellere Bearbeitung und eine sichere elektronische Übermittlung sorgen.
Wichtig für die Vorbereitung:
To-do
Was bedeutet das?
SV-Meldeportal: Jetzt Benutzerkonto anlegen
Falls Sie das Portal noch nicht nutzen, registrieren Sie sich am besten jetzt.
Um das SV-Meldeportal nutzen zu können, brauchen Sie ein ELSTER-Unternehmenszertifikat, eine Betriebsnummer und Ihre Unternehmensdaten.
Nach dem Antrag erhalten Sie per Post ein Vertretungsschreiben mit einem Freischaltcode. Mit diesem Code können Sie Ihre Registrierung abschließen.
Tipp: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es im Artikel Wie kann ich mich für das SV-Meldeportal registrieren?
Entgeltsoftware prüfen
Für alle, die ein Entgeltabrechnungs-Programm nutzen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Software den neuen Datensatz für Abkommensländer unterstützt.
Kurz erklärtAbkommensland (Abkommensstaat): Ein Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat - z. B. China, Indien, Japan, USA oder Türkei. SV-Meldeportal : Ein kostenpflichtiger und gesicherter Zugang zur digitalen Sozialversicherungs-Meldung.
Antrag stellen - so geht´sDatensatz: Verwenden Sie den Datensatz "SVA-Antrag Entsendung" (SVA steht für Sozialversicherungsabkommen).Bearbeitungszeit: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.Format der Bescheinigung: Sie können Ihren Mitarbeitenden entweder ein digitales Dokument (z. B. PDF) oder einen Ausdruck mitgeben. Zuständigkeiten - Wer ist wofür verantwortlich?Wenn Sie für die entsendete Person Rentenversicherungs-Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zahlen, prüft diese Ihren Antrag. Ansonsten übernimmt entweder die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland)oder die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund)die Prüfung.Gut zu wissen: Bei Anträgen an die DRV hat sich das Verfahren seit 2026 nicht geändert - hier bleibt es noch beim Papierverfahren.
Zuständigkeiten - wenn keine RV-Beiträge an eine KK gezahlt werden:
Entsendeland
Wer ist zuständig?
Albanien
DRV
Australien
DRV
Bosnien-Herzegowina
DVKA
Brasilien
DRV
Chile
DRV
China
DRV
Indien
DRV
Israel
DVKA
Japan
DRV
Kanada
DRV
Korea (Republik Korea, Südkorea)
DRV
Kosovo
DVKA
Marokko
DVKA
Montenegro
DVKA
Nordmazedonien
DRV
Philippinen
DRV
Quebec
DRV
Republik Moldau
DVKA
Schweiz (nur für Drittstaatsangehörige )
DVKA
Serbien
DVKA
Türkei
DVKA
Tunesien
DVKA
Uruguay
DRV
USA
DVKA
AusnahmevereinbarungenÜberschreitet der Auslandseinsatz die maximale Entsendedauer? Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Dann können Sie weiterhin bei der DVKA eine Ausnahmevereinbarung beantragen.Seit 2026 nutzen Sie hierfür den Datensatz "SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung".Tipp: Bei uns finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Sozialversicherungsabkommen - zusammen mit der maximalen Entsendedauer und den entsprechenden Sozialversicherungszweigen.Mehr InfosWeitere Details zu den verschiedenen Fristen finden Sie in unserem Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen .
DRV; DVKA; Deloitte; Expat Consult; TK-Lex; TK
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