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Startseite TK-Service Ausland Entsendung ins Ausland Gilt deutsches Sozialversicherungsrecht auch außerhalb der EU?
Gilt deutsches Sozialversicherungsrecht auch außerhalb der EU? Bei Entsendungen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) abgeschlossen hat, gelten für Mitarbeitende die in den Abkommen vereinbarten Regelungen. Da die Abkommen unterschiedliche Bereiche der Sozialversicherung betreffen können, sollten Sie sich rechtzeitig informieren.
Schnellzugriff Sozialversicherungsabkommen
Lesen Sie hierzu gernÜbersicht der SV-Abkommen Infos zum Abkommensland: Länderübersicht Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA): Länderspezifische Informationen
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