Geschäftsreisen ins Vereinigte Königreich: Wann reicht eine ETA - und wann brauchen Sie ein Visum?
Das Brexit-Referendum jährt sich zum 10. Mal - und die Folgen sind für Unternehmen weiterhin spürbar. Besonders bei Geschäftsreisen nach Großbritannien und Nordirland ist Klarheit wichtig.
Seit dem 2. April 2025 brauchen deutsche Staatsangehörige für die Einreise ins Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) .
ETA ist kein Arbeitsvisum: Wo verläuft die Grenze?
Die ETA ist kein Arbeitsvisum. Sie berechtigt zur Einreise.
Welche Tätigkeiten Beschäftigte mit einer ETA als Standard Visitor ausüben dürfen, regeln die britischen Einreisebestimmungen.
Wichtig: Nicht die Dauer der Reise ist ausschlaggebend, sondern die Art der Tätigkeit, die Ihre Beschäftigten im Vereinigten Königreich ausüben.
Welche Tätigkeiten sind mit einer ETA erlaubt?
Mit einer ETA reisen Ihre Beschäftigten als Standard Visitor ein. In diesem Status sind zahlreiche geschäftliche Aktivitäten möglich, ohne dass ein Arbeitsvisum erforderlich ist.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Teilnahme an Meetings, Konferenzen und Seminaren
- Führen von Verhandlungen und Abschließen von Verträgen
- Besuch von Messen, solange kein Verkauf vor Ort stattfindet
- Teilnahme an Schulungen
- Betriebs- und Standortbesichtigungen
Wichtig: Die Beispiele zeigen nur einen Teil der zulässigen Geschäftsaktivitäten. Für Grenzfälle lohnt sich immer ein Blick in die aktuellen britischen Einreisebestimmungen.
Wann ist ein Arbeitsvisum erforderlich?
Ein Arbeitsvisum brauchen Ihre Beschäftigten, wenn die geplante Tätigkeit nicht zu den erlaubten Geschäftsaktivitäten für Standard Visitors gehört.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Beschäftigten für ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen arbeiten sollen.
Vor jeder Reise: Tätigkeit prüfen
- Prüfen Sie vor jeder Geschäftsreise, ob die geplante Tätigkeit nach den britischen Vorschriften zulässig ist.
- Gehört diese Tätigkeit zu den erlaubten Geschäftsaktivitäten für Standard Visitors?
- Wenn die geplanten Aufgaben über die zulässigen Geschäftsaktivitäten hinausgehen, brauchen Ihre Beschäftigten in der Regel ein passendes Arbeitsvisum.
Praxis-Tipp: Die Global Business Mobility routes geben Ihnen einen Überblick, welche Visumkategorie für befristete Einsätze Ihrer Beschäftigten im Vereinigten Königreich infrage kommen.
ETA beantragen
Ihre Beschäftigten können die ETA online oder über die offizielle UK-ETA-App (iPhone und Android) beantragen.
Für den Antrag brauchen Ihre Beschäftigten:
- einen gültigen Reisepass
- gültige Kontaktangaben
- ein digitales Foto
Wichtig: Die Entscheidung wird in der Regel innerhalb weniger Minuten getroffen. Ihre Beschäftigten sollten die ETA dennoch mindestens 3 Arbeitstage vor der Reise beantragen. In Einzelfällen kann die britische Seite eine zusätzliche Prüfung vornehmen, die mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Gut zu wissen: Eine ETA gilt für mehrere Reisen innerhalb von 2 Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses - je nachdem, was zuerst eintritt.
Weitere Infos zur ETA finden Sie auf der offiziellen Website der britischen Regierung.
Sozialversicherung: A1 nicht vergessen
Auch nach dem Brexit gilt: Bei einer Entsendung ins Vereinigte Königreich benötigen Ihre Beschäftigten eine A1-Bescheinigung .
Diese Bescheinigung weist nach, dass während des Auslandseinsatzes weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt.
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