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Startseite TK-Service Ausland Entsendung ins Ausland Kalendermonat oder Zeitmonat: So berechnen Sie Entsendefristen richtig
Kalendermonat oder Zeitmonat: So berechnen Sie Entsendefristen richtig Gleicher Starttermin, gleiche Monatszahl - und trotzdem liegt das Fristende je nach Zählweise um 14 Tage auseinander. Für das Entsendemanagement ist das Alltag: Je nach Sozialversicherungsabkommen werden Monate unterschiedlich gezählt. Wer die Zählweise des Entsendelandes kennt, behält die Kontrolle und bleibt bei der SV-Prüfung auf der sicheren Seite. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Entsendefristen sicher berechnen - und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Warum Fristen entscheidend sindDeutschland hat mit vielen Staaten außerhalb der EU hat Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln, wie lange entsendete Mitarbeitende während ihres Auslandseinsatzes im deutschen Sozialversicherungssystem versichert bleiben können.Die Herausforderung: Monat ist nicht gleich MonatIn der Praxis kommt es gerade bei der Fristberechnung häufig zu Fehlern. Die Folge kann sein, dass Sie unbeabsichtigt die maximale Entsendedauer überschreiten. Das wiederum führt dazu, dass der deutsche Sozialversicherungsschutz früher als geplant endet.
Wichtig zu wissen: Je nach Sozialversicherungsabkommen zählen Monate unterschiedlich.Einige Abkommensstaaten (z. B. USA) rechnen mit Zeitmonaten.Andere Abkommensstaaten (z. B. Kanada) zählen Kalendermonate.Das bedeutet: Dieselbe Entsendedauer lässt sich auf 2 Arten berechnen. 
ZeitmonatDer Zeitraum beginnt am Startdatum.Er endet am Tag vor dem gleichen Datum im Folgemonat.
Beispiel: Start 15. Juni; Ende 14. Juli.
KalendermonatStart- und Endmonat zählen jeweils als voller Monat - das genaue Eintrittsdatum spielt dabei keine Rolle.Das Enddatum ist immer der letzte Tag des letzten gezählten Monats.
Beispiel: Beginn im Juni; der komplette Juni zählt, ebenso die Folgemonate. 
Welche Zählweise gilt?Bei jeder neuen Entsendung sind 3 Schritte wichtig. Mit dieser einfachen Regel vermeiden Sie Fehler von Anfang an:Prüfen Sie das Abkommen: Zeitmonat oder Kalendermonat? Nutzen Sie dafür unsere Übersicht über die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen .Gelten Zeitmonate? Nutzen Sie den TK-Fristenrechner .Gelten Kalendermonate? Zählen Sie die Monate im Kalender vom Startmonat aus.Zeitmonate richtig berechnen mit dem TK-FristenrechnerDer TK-Fristenrechner hilft Ihnen bei Ländern mit Zeitmonats-Regelung (wie z. B. USA, Philippinen , Albanien ). Damit sehen Sie schnell, wie lange Sie Mitarbeitende höchstens entsenden können, ohne den deutschen Sozialversicherungsschutz zu gefährden.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
SchrittTo-do
Fristenrechner öffnenÖffnen Sie den TK-Fristenrechner und klicken Sie auf "Arbeitshilfe öffnen".
Fristbeginn eintragenTragen Sie unter "Fristbeginn" das Startdatum der Entsendung ein. Das Feld "fristauslösendes Ereignis" können Sie freilassen.
Fristtyp und Dauer wählenWählen Sie als "Fristtyp" den Punkt "Monat" und tragen Sie die Entsendedauer im Feld "Länge der Frist" in Monaten ein (z. B. 60). Die Maximaldauer für Ihr Einsatzland finden Sie in unserer Übersicht .
Beginn festlegenSetzen Sie das Häkchen bei "Frist beginnt am gleichen Tag".
Wochenenden und Feiertage definierenLegen Sie mit den unteren 4 Häkchen fest, ob die Frist auch an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen beginnen/enden darf.
Bundesland und BerechnungWählen Sie Ihr Bundesland aus und klicken Sie auf "Berechnen". Der Rechner zeigt Ihnen das exakte Fristende.
Ihr Vorteil: Sie erhalten sofort ein verlässliches Ergebnis, das Sie dokumentieren können. So können Sie Fristen im Entsendeprozess sicher planen.
Wichtig bei KalendermonatenFür Länder mit Kalendermonat-Regelungen (z. B. Kanada , Brasilien , China ) eignet sich der Fristenrechner nicht.Aber: Die Berechnung ist unkompliziert - Sie zählen einfach nur die vereinbarten Monate im Kalender.So geht es Schritt für SchrittStarten Sie beim Startmonat.Zählen Sie die vereinbarten Monate ab.Das Enddatum ist immer der letzte Tag des letzten gezählten Monats.
BeispielStart: 15. Juni 2026Dauer: 60 MonateEndmonat: Mai 2031  Enddatum: 31. Mai 2031Sie zählen dabei alle vollen Kalendermonate vom Startmonat Juni 2026 an. Der 60. Monat ist der Mai 2031. Deshalb endet die Entsendung am 31. Mai 2031.
Praxisbeispiel: USA vs. KanadaEin deutsches Unternehmen entsendet Mitarbeitende für 5 Jahre - einmal in die USA, einmal nach Kanada. Startdatum ist jeweils der 15. Juni 2026.
Hier sehen Sie die verschiedenen Entsendefristen:
 USA (Zeitmonat)Kanada (Kalendermonat)
Entsendebeginn 15. Juni 202615. Juni 2026
Dauer60 Monate  60 Monate  
Enddatum    14. Juni 203131. Mai 2031
Obwohl Startdatum und Monatszahl gleich sind, endet die Entsendung nach Kanada 14 Tage früher als in die USA.In den USA endet die Frist taggenau.In Kanada zählen volle Kalendermonate ab dem Startmonat - deshalb endet die Entsendung früher.3 Typische Fehler - und wie Sie sie vermeidenEine falsche Fristberechnung kann für Ihr Unternehmen spürbare Folgen haben. Mit klaren Prozessen lassen sich diese Risiken aber gut steuern.1. Fehler: Fristfehler bei der EntsendungsbescheinigungProblem: Ein Fristfehler kann dazu führen, dass die Entsendungsbescheinigung (z. B. der Vordruck A1 oder das entsprechende Abkommensformular) rückwirkend ungültig wird.So beugen Sie vor: Nutzen Sie für Abkommensländer mit Zeitmonats-Regelung konsequent den TK-Fristenrechner und dokumentieren Sie das berechnete Enddatum in den Entsendeunterlagen.2. Fehler: Wechsel des SozialversicherungssystemsProblem: Schon ein kurzer Wechsel in ein anderes Sozialversicherungssystem führt zu komplizierten Gehaltsabrechnungen und Meldepflichten im Ausland.So beugen Sie vor: Prüfen Sie vor jeder Verlängerung, ob die maximale Entsendedauer im Abkommensstaat erreicht ist oder ob eine andere Rechtsgrundlage (z. B. Ausstrahlung) relevant werden kann.3. Fehler: Lücken im VersicherungsschutzProblem: Wenn die Entsendung nach Abkommensrecht endet, ohne dass ein Anschluss geregelt ist, kann der deutsche Sozialversicherungsschutz entfallen. Im Krankheitsfall kann Ihr Unternehmen dann selbst haften.So beugen Sie vor: Planen Sie frühzeitig, wie es nach Ablauf der maximalen Entsendedauer weitergeht - zum Beispiel Verlängerungsanträge, Wechsel in die Ausstrahlung oder Rückkehr.Achtung Februar: besonders prüfenBesondere Vorsicht gilt bei Entsendungen, die im Februar enden:Auch der Februar zählt bei Kalendermonaten als voller Monat - obwohl er weniger Tage hat.Dadurch kann das Fristende früher oder anders ausfallen als Sie es bei einer taggenauen Berechnung erwartet könnten.In der Praxis kommt es hier häufig vor, dass Arbeitgeber Entsendungen dadurch zu spät abmelden. So kann der deutsche Sozialversicherungsschutz ungewollt entfallen.
Ihre nächsten Schritte: Fristen systematisch absichernEntsendefristen sollten Sie am besten nicht schätzen. Mit klaren Abläufen und den passenden Arbeitshilfen behalten Sie sie sicher im Blick.Das können Sie konkret tun: Integrieren Sie bei Ländern mit Zeitmonats-Regelung den TK-Fristenrechner fest in Ihren Entsendeprozess.Halten Sie für jedes Entsendeland fest, ob Zeitmonate oder Kalendermonate gelten.Dokumentieren Sie das berechnete Fristende standardisiert in Ihren Entsendeunterlagen.Planen Sie rechtzeitig vor Fristende, wie es weitergeht (Verlängerung, Wechsel der Rechtsgrundlage, Rückkehr).So sind Sie bei der nächsten SV-Prüfung gut vorbereitet - und Ihre Mitarbeitenden sind verlässlich abgesichert.
Hinweis: Entsendung ohne SozialversicherungsabkommenBei Entsendungen in Drittstaaten ohne Sozialversicherungsabkommen muss geprüft werden, ob deutsches Recht aussstrahlt . Anders als im Abkommensrecht gibt es dabei keine feste gesetzliche Höchstdauer. Die Entsendung muss jedoch von Anfang an zeitlich begrenzt sein.Für diese Konstellationen empfiehlt sich eine individuelle sozialversicherungsrechtliche Prüfung - besonders bei längeren oder wiederholten Auslandseinsätzen.Mehr Infos Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen Berechnungsprogramme der TK: Übersicht Entsendung in Abkommensländer 2026: Das müssen Sie zu Entsendedauer und Kostenweiterbelastung wissen Vertragsloses Ausland: So prüfen Sie Auslandseinsätze nach deutschem SV-Recht
TK; TK-Lex
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