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Startseite TK-Service Ausland Entsendung ins Ausland EasyGov.swiss: Neues Meldeportal für Entsendungen in die Schweiz
EasyGov.swiss: Neues Meldeportal für Entsendungen in die Schweiz Beschäftigte, die Sie in die Schweiz entsenden, müssen Sie seit dem 17. März 2025 über das Online-Portal EasyGov.swiss anmelden. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.
Was ist EasyGov.swiss?EasyGov.swiss ist das offizielle E-Government-Portal der Schweizer Behörden. Es ermöglicht Unternehmen, behördliche Dienstleistungen wie Bewilligungen, Registrierungen oder Meldungen zentral und digital abzuwickeln.Neu: Auch Entsendemeldungen aus dem Ausland erfolgen nun ausschließlich über diese Plattform.Erstanmeldung und DatenmigrationWaren Sie schon im Vorgängersystem registriert und möchten jetzt EasyGov.swiss zum ersten Mal nutzen? Dann können Sie Ihre Daten aus dem bisherigen Meldeportal übertragen lassen.Gut zu wissen: Die Migration erfolgt automatisch. Voraussetzungen dafür sind:Sie haben bereits ein Profil im alten Portal.Sie verwenden beim ersten Login in EasyGov denselben Benutzernamen und haben Zugriff auf die im alten System hinterlegte Mail-Adresse.Beim ersten Login auf EasyGov Sie Ihre Daten bestätigen. Dann erkennt das System, dass ein bestehendes Profil vorhanden ist, und überträgt Ihre bisherigen Daten automatisch ins neue System.Nach erfolgreicher Migration haben Sie Zugriff auf die Profile Ihrer Beschäftigten und die archivierten Meldebestätigungen.Wichtig: Pro Meldeprofil ist der Import nur einmal möglich. Sichern Sie daher vorab Ihre Daten, um Datenverluste zu vermeiden.Vorteile des neuen PortalsKlare Nutzerführung: Die Bedienung ist sehr einfach, die Oberfläche übersichtlich gestaltet.Einfache Zugriffsverwaltung: Innerhalb eines Profils können Sie Beschäftigte verwalten und weiteren Personen Zugriffsrechte erteilen.Hohe Datenqualität: Durch die Einführung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist eine eindeutige Zuordnung von Unternehmen möglich - ein wichtiger Schritt gegen Missbrauch.Zukunftssicher: In der nächsten Ausbaustufe werden weitere Funktionen ergänzt - darunter Verbesserungen im Lohnschutz innerhalb des Abkommens Schweiz-EU.Wer ist zur Meldung verpflichtet?Die Meldepflicht gilt unter anderem für:Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA (z. B. Deutschland), die Beschäftigte in die Schweiz entsendenSelbstständige Dienstleister mit EU-/EFTA-StaatsangehörigkeitEntsendete Beschäftigte mit mindestens 12 Monaten Aufenthaltstitel in Deutschland (Aufenthalts-/Daueraufenthaltskarte)Schritt für Schritt: So funktioniert die Entsendemeldung
SchrittTo-do
Schritt 1: Registrierung auf EasyGovUnternehmen und selbstständige Dienstleister mit Sitz in der EU, EFTA oder im Vereinigten Königreich müssen sich einmalig auf easygov.swiss registrieren. 

Wichtig: Pro Unternehmen ist nur ein Konto möglich.
Schritt 2: Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragenInnerhalb der Registrierung ist die Beantragung einer UID verpflichtend. Diese dient der eindeutigen Identifikation Ihres Unternehmens - eine umsatzsteuerliche Registrierung ist damit nicht verbunden.Der UID-Antragsprozess:Sie erhalten einen Vollmacht-Antrag per Post an Ihre Unternehmensadresse.Diesen Antrag muss eine zeichnungsberechtigte Person unterschreiben und zurücksenden.Danach schaltet die Schweizer Behörde Ihr Unternehmen auf EasyGov frei.Wichtig: Der Vergabeprozess kann bis zu 14 Tage dauern. Aber: Bereits direkt nach Beantragung der UID können Sie Entsendemeldungen vornehmen.
Hinweis für Unternehmen ohne Handelsregistereintrag: Einzelunternehmen oder Betriebe ohne HRB-Nummer können sich alternativ mit der Umsatzsteuer-ID, einer Betriebsnummer oder einem Eintrag registrieren. Die erforderlichen Angaben können Sie dann manuell hinzufügen. 

Hinweis für Privatpersonen und Kleinbetriebe: Für Unternehmen ohne Eintrag in einem offiziellen Register steht das Personenkonto zur Verfügung. Auch darüber können Sie Entsendemeldungen vornehmen. Eine UID ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Schritt 3: EinsatzmeldungJeden Einsatz in der Schweiz müssen Sie mindestens 8 Tage vor Beginn über EasyGov melden.
Ausnahme: Kurzfristige Notfälle - mit entsprechender Begründung.
Was ist sonst noch wichtig?A1-Bescheinigung mitführen: Sie bestätigt, dass die entsendeten Beschäftigten weiterhin in Deutschland sozialversichert sind.Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten auch für Entsendete: Halten Sie Mindestlohn, Arbeitszeiten und Pausenregelungen ein.Meldepflicht ernst nehmen: Verstöße können zu Bußgeldern oder einem Tätigkeitsverbot in der Schweiz führen.Weitere InfosFAQ von easygov.swissService Desk des Portals:
Telefon: +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 8-22 Uhr
 
TK; easygov.swiss
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