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Startseite TK-Service Ausland Entsendung ins Ausland Dienstliche Auslandsreisen 2026: Reisekosten-Pauschalen für Arbeitgeber im Überblick
Dienstliche Auslandsreisen 2026: Reisekosten-Pauschalen für Arbeitgeber im Überblick Zum 1. Januar 2026 haben sich die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Auslandsreisen geändert. Wir fassen die wichtigsten Infos zusammen - die vollständige Liste aller Werte finden Sie im BMF-Schreiben.
Bei geschäftlichen Reisen Ihrer Mitarbeitenden im Inland oder Ausland entstehen Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Auslandsreisekostenpauschalen sind gesetzlich festgelegte Beträge, mit denen Arbeitgeber diese beruflich bedingten Verpflegungs- und Übernachtungsmehraufwendungen im Ausland pauschal erstatten können.Wichtig: Übernachtungspauschalen gelten immer unabhängig von den tatsächlichen Kosten - egal ob das Hotel günstiger oder teurer war. Sie sind vollständig steuerfrei erstattbar.Reisekostenpauschalen 2026: Was hat sich geändert?Verpflegungspauschalen: Für die meisten Länder blieben die Werte im Vergleich zu 2025 unverändert, einige sind gestiegen und nur wenige sind gesunken. Übernachtungspauschalen: 2026 sind viele Übernachtungspauschalen gestiegen.Die Pauschalen in der ÜbersichtÜbersicht Pauschalen 2026: Eine vollständige Liste aller Länder und Pauschalen für 2026 finden Sie im aktuellen BMF-Schreiben.Übersicht Pauschalen 2025: Die Werte für 2025 finden Sie im im BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024. Regelungen bei Grenzübertritten und mehrtägigen Reisen Bei Reisen durch mehrere Länder oder mit Grenzübertritten gelten für die Pauschalen feste Regeln:1-Tages-Reise ins Ausland: Es gilt die Pauschale des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.Anreise/Abreise ohne Tätigkeit: Die Pauschale des Ortes gilt, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wurde.Zwischentage: Es gilt die Pauschale des Ortes, der vor 24 Uhr erreicht wurde.Direkt aufeinanderfolgende Reisen: Für den Rückreisetag gilt nur die höhere Verpflegungspauschale.Hinweis: Dokumentieren Sie Uhrzeiten und Orte - das schützt bei Prüfungen. Dienstreisen innerhalb DeutschlandsFür Dienstreisen innerhalb Deutschlands bleiben die Pauschalen gültig:14 Euro bei Abwesenheit über 8 Stunden28 Euro für volle 24 StundenÜbernachtung: 20 EuroKilometerpauschale nur für Dienstreisen mit privatem Pkw: 0,30 Euro pro km9 Euro Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer:innen pro KalendertagAlles Wichtige über Reisekosten bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands - von Tagespauschalen bis zu Übernachtungskosten - finden Sie bei TK-Lex .
Hinweis: Die Kilometerpauschale 2026 für Pendler finden Sie beim Bundesfinanzministerium. Welche Auswirkungen die Entfernungspauschale für Pendler auf die Entgeltabrechnung hat, erfahren Sie hier: TK-Lex . 
Bundesministerium der Finanzen; Haufe; TK-Lex; TK
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