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Startseite TK-Service Ausland Entsendung ins Ausland Geschäftsreisen: Warum Ihr Reisemanagement trotz EU-Reform flexibel bleibt
Geschäftsreisen: Warum Ihr Reisemanagement trotz EU-Reform flexibel bleibt Das EU-Parlament hat die Pauschalreise-Richtlinie im März 2026 reformiert. Gute Nachricht für Sie: Geschäftsreisen sind weiterhin ausgenommen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und hält Ihre Prozesse flexibel.
Die neuen EU-Vorgaben stärken den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen - und schaffen für Ihr Unternehmen gleichzeitig klare Vorteile: Sie profitieren von der Ausnahme für Geschäftsreisen.So behalten Sie die volle Kontrolle, umgehen zusätzliche gesetzliche Anforderungen und gestalten Ihre Reiseprozesse weiterhin flexibel und effizient.
Wichtig für Sie: Geschäftsreisen ins Ausland gelten sozialversicherungsrechtlich in der Regel als Entsendung .Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel: Geschäftsreise und Entsendung - wo ist der Unterschied?
Warum wurde die Richtlinie angepasst?Die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2015 wurde überarbeitet, weil vor allem die COVID-19-Pandemie Schwachstellen offengelegt hat - etwa bei Erstattungsregelungen.Ziele der Reform:Klare und einheitliche Definition von PauschalreisenVerbindliche Regeln für Gutscheine und StornierungenDie neuen Vorgaben richten sich gezielt an Verbraucher:innen. Für Unternehmen wären sie zu starr - deshalb bleiben Geschäftsreisen bewusst außen vor.Wann greift die Ausnahme für Ihr Unternehmen?Damit Ihre Geschäftsreisen von der Richtlinie ausgenommen sind, müssen diese Punkte erfüllt sein:Die Reise erfolgt aus beruflichen Gründen.Es besteht ein Rahmenvertrag: Sie organisieren die Reisen zentral über Ihr Unternehmen - etwa über ein Firmenkonto oder ein festes Reisebüro.So weisen Sie klar nach: Es ist eine organisierte Geschäftsreise.Diese Pflichten behalten Sie im BlickUnabhängig von der Richtlinie bleiben Ihre Aufgaben klar:Beantragen Sie für Entsendungen in der EU eine A1-Bescheinigung .Sie müssen jederzeit wissen, wo sich Ihre Mitarbeitenden im Ausland aufhalten.Halten Sie die Mindestlohn- und Meldepflichten im Zielland konsequent ein.Ausblick: So geht es weiterDer Rat der Europäischen Union hat der Richtlinie bereits zugestimmt. Damit ist sie auf EU-Ebene beschlossen.Die EU-Staaten haben jetzt 28 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Anschließend gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten. In Deutschland treten die neuen Regelungen voraussichtlich im Jahr 2029 in Kraft.
Gut zu wissen: An der Ausnahme für Geschäftsreisen ändert sich dadurch nichts.
Ihr nächster SchrittPrüfen Sie jetzt Ihre Buchungsprozesse: Erfüllen Ihre Geschäftsreisen die Voraussetzungen für die Ausnahme? Dann profitieren Sie auch künftig von flexiblen Regelungen.Praktische UnterstützungNutzen Sie unsere Checkliste, um alle wichtigen Punkte vorab strukturiert zu klären:  Gesund auf Reisen: Checkliste für Arbeitgeber ( PDF, 77 kB)
 
europarl.europa.eu; tagesschau.de; business-travel.de 
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