StartseiteTK-Service AuslandEntsendung ins AuslandWas regeln Sozialversicherungsabkommen?
Was regeln Sozialversicherungsabkommen?
Sozialversicherungsabkommen legen fest, welches Sozialversicherungsrecht bei einer Beschäftigung im Ausland gilt. Dadurch lässt sich in vielen Fällen vermeiden, dass für dieselbe Beschäftigung gleichzeitig in Deutschland und im Ausland Beiträge gezahlt werden.Schnellzugriff
Verordnung EG 883/2004
Sozialversicherungsabkommen
Gelten für EU-Staaten eigene Sozialversicherungsabkommen?Für die EU-Mitgliedstaaten gelten grundsätzlich die einheitlichen Regelungen der Verordnung (EG) 883-2004 . Diese Regelungen werden auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich und in Nordirland angewendet.Frühere Abkommen mit europäischen Ländern sind weitgehend in diese Regelungen übergegangen.Was gilt bei einer Entsendung?Bei einer Entsendung können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Das gilt auch dann, wenn sie vorübergehend im Ausland arbeiten.Was ist bei Ländern mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen zu beachten?Die Regelungen unterscheiden sich je nach Staat. Ein Abkommen gilt außerdem nicht automatisch für alle Zweige der Sozialversicherung. Je nach Land können beispielsweise nur einzelne Bereiche wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung erfasst sein.Als Arbeitgeber sollten Sie deshalb vor Beginn des Auslandseinsatzes prüfen:welches Sozialversicherungsrecht gilt,für welche Versicherungszweige das Abkommen anwendbar ist,ob eine Entsendung möglich ist,welche Voraussetzungen und Fristen gelten,welche Bescheinigungen oder Anträge erforderlich sind.Was gilt, wenn kein Abkommen besteht?Länder ohne bilaterales Sozialversicherungsabkommen werden als vertragsloses Ausland bezeichnet. In diesen Fällen gelten besondere Regelungen. Eine automatische Weitergeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts kann nicht vorausgesetzt werden.Mehr InfosMerkblätter und detaillierte Infos zu den verschiedeneren Abkommen erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). SV-Abkommen Entsendung in Abkommensländer 2026: Das müssen Sie zu Entsendedauer und Kostenweiterbelastung wissen
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