| Sitz des Arbeitgebers | Anzuwendendes SV-Recht |
|---|---|
| Ein oder meherer Arbeitgeber ihren Firmensitz im selben Staat. | Sozialversicherungsrecht des Arbeitgeberstaats. |
| 2 Arbeitgeber mit Firmensitzen jeweils in unterschiedlichen Staaten. | Sozialversicherungsrecht des Wohnsitzstaates - auch ohne Tätigkeit dort. |