| 1 | Arbeitsvertrag | Ruht der Arbeitsvertrag für die Dauer der Entsendung? | Ja: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 2 | Direktionsrecht | Gehört die Person während der Entsendung (weiter) organisatorisch zum deutschen Unternehmen und gilt das Direktionsrecht (ggf. auch in gelockerter Form)? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |
| 3 | Entgeltanspruch | Hat die Person während der Entsendung (weiter) ausschließlich einen Entgeltanspruch gegenüber dem entsendenden Unternehmen? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |
| 4 | Beschäftigungsgrund | Wurde die Person gezielt für die Entsendung eingestellt? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: weiter zu Frage 7 |
| 5 | Weiterbeschäftigung | Wird die Person im Anschluss an die Entsendung beim gleichen deutschen Unternehmen weiterbeschäftigt? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |
| 6 | Wohnort | Hatte die Person ihren Wohnort (oder gewöhnlichen Aufenthalt) vor der Entsendung in Deutschland? | Ja: weiter zu Frage 8
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 7 | Beschäftigung vor Entsendung | War die Person vor der Entsendung schon in Deutschland beschäftigt oder den deutschen Rechtsvorschriften unterstellt? | Ja: weiter zu Frage 9
Nein: Begann die Beschäftigung vor dem ersten Tag der Entsendung? Wenn ja: weiter zu Frage 9; wenn nein: weiter zu Frage 8 |
| 8 | Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse | Hat die Mitgliedschaft (oder Familienversicherung) mindestens einen Tag vor der Entsendung begonnen? Oder besteht eine anderweitige Beziehung zur deutschen Sozialversicherung? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |
| 9 | Befristung | Ist die Entsendung vertraglich befristet? Oder aufgrund der Eigenart der Tätigkeit befristet? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |
| 10 | Dauer | Dauert die Entsendung länger als 8 Jahre? | Ja: diesen Fall muss die Krankenkasse prüfen
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 11 | Weitere Entsendungen | Wurde bereits in das gleiche Land entsandt oder sind Entsendungen in das gleiche Land geplant - ohne Unterbrechung von mehr als 2 Monaten? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: weiter zu Frage 13 |
| 12 | Dauer aller bisherigen oder geplanten Entsendungen | Überschreiten die Entsendungen gemeinsam 8 Jahre? | Ja: diesen Fall muss die Krankenkasse prüfen
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 13 | Verbundenes Unternehmen | Ist es eine Entsendung mit einem verbundenen Unternehmen? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV, wenn schriftlich ein Enddatum vereinbart wurde. |
| 14 | Wirtschaftlicher Wert | Fließt der wirtschaftliche Wert der Arbeit nur in das Unternehmen in Deutschland? | Ja: weiter zu Frage 16
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 15 | Entsendezeitraum | Ist der Entsendezeitraum kleiner oder gleich 2 Monate? Und sind seit der letzten Entsendung (falls vorhanden) in das gleiche Entsendeland mindestens 2 Monate vergangen? | Ja: weiter zu Frage 17
Nein: diesen Fall muss die Krankenkasse prüfen |
| 16 | Weiterbelastung | Wird das Unternehmen im Beschäftigungsstaat mit den Lohn- und Gehaltskosten ganz oder überwiegend weiterbelastet? | Ja: zurück zu Frage 15
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 17 | lokaler Arbeitsvertrag | Hat die Person einen weiteren lokalen Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen im Beschäftigungsstaat geschlossen? | Ja: weiter zur nächsten Frage
Nein: Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |
| 18 | Entgeltanspruch des weiteren Vertrags | Besteht aufgrund des weiteren Arbeitsvertrags ein Entgeltanspruch gegen das aufnehmende Unternehmen? | Ja: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV
Nein: weiter zur nächsten Frage |
| 19 | Arbeitsvisum | Hat der weitere Arbeitsvertrag vordergründig den Zweck, ein Arbeitsvisum zu bekommen? | Ja: Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV
Nein: keine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV |