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Startseite TK-Service Ausland Entsendung ins Ausland Kann man den geplanten Entsendezeitraum verschieben, obwohl bereits eine A1-Bescheinigung für den ursprünglichen Zeitraum vorliegt?
Kann man den geplanten Entsendezeitraum verschieben, obwohl bereits eine A1-Bescheinigung für den ursprünglichen Zeitraum vorliegt? Ja, das ist grundsätzlich möglich - wenn Sie die Änderung rechtzeitig beim zuständigen SV-Träger melden.
Zeitraum der A1-Bescheinigung ändern lassenWenden Sie sich dazu an den Sozialversicherungsträger, der die A1-Bescheinigung ausgestellt hat, und beantragen Sie die Anpassung des Zeitraums. Sie wissen nicht mehr, wer zuständig ist? In unserem Artikel A1-Antrag: Welcher Sozialversicherungsträger ist zuständig ? finden Sie Ihre Anlaufstelle.Mehr InfosWeitere Infos zu Entsendungen und zur A1-Bescheinigung finden Sie auch auf den Seiten der DVKA.
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