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Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen A1-Bescheinigungen: Nur noch online beantragen
A1-Bescheinigungen: Nur noch online beantragen Seit 2025 beantragen Sie A1-Bescheinigungen für EU-/EWR-Entsendungen und die Schweiz ausschließlich digital - Papieranträge sind nicht mehr möglich.
Beantragen Sie die A1-Bescheinigung über ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal . Sie erhalten hier die Rückmeldung des Sozialversicherungsträgers. 
Tipp: Unsere Schritt für Schritt-Anleitung zum SV-Meldeportal führt Sie schnell durch den Antrag.
Praktische HinweiseDer Ausdruck der Bescheinigung ist freiwillig - leiten Sie die A1-Bescheinigung einfach digital an die entsandte Person weiter.Bearbeitungszeit: ca. 3 Werktage.FAQ zur A1-BescheinigungAlle wichtigen Infos zur A1-Bescheinigung finden Sie in unseren FAQ .Entsendungen in Abkommensländer (SVA)Auch für Länder mit Sozialversicherungsabkommen (SVA) gilt: Beantragen Sie Bescheinigungen digital - über ein Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.Wählen Sie das passende SVA-Formular und folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung .
 
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