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Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen A1-Bescheinigung für Drittstaatsangehörige
A1-Bescheinigung für Drittstaatsangehörige Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie weist nach, dass die entsandte Person in einem anderen Staat sozialversichert ist. Für Drittstaatsangehörige gelten Besonderheiten.
Kurz erklärt: Drittstaatsangehörige sind grundsätzlich Personen, die keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit haben. 
Für die meisten europäischen Länder kann die A1‑Bescheinigung nach VO (EU) 1231/2010 auch für Drittstaatsangehörige genutzt werden. Vorausgesetzt die Drittstaatsangehörigen sind in einem EU/EWR‑Staat sozialversichert. Nur bei bestimmten Ländern gelten hierfür Besonderheiten:
Antrag je nach Staatsangehörigkeit und Entsendeland
Beschäftigung ausgeübt in...Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und StaatenloseStaatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, NorwegensStaatsangehörigkeit der SchweizStaatsangehörigkeit eines Drittstaats
EU-Staat (ohne Dänemark)elektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antrag
Vereinigtes Königreichelektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antrag
Dänemarkelektronischer A1-Antragelektronischer A1-Antragelektronischer A1-AntragPapierantrag Drittstaatsangehörige
Schweizelektronischer A1-Antragelektronischer SVA-Antragelektronischer A1-Antragelektronischer SVA-Antrag
Island, Liechtenstein, Norwegenelektronischer A1-Antragelektronischer A1-AntragPapierantrag DrittstaatsangehörigePapierantrag Drittstaatsangehörige
Dort sind die Anwendungsbereiche der A1‑Regelung eingeschränkt oder andere Instrumente notwendig (z. B. Abkommen, nationale Bescheinigungen, spezielle Antragsverfahren).Für EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige gilt: Die A1-Bescheinigung bzw. Entsendebescheinigung (Schweiz) wird elektronisch beantragt - entweder über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.Drittstaatsangehörige nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen entsenden - was gilt?Nutzen Sie für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen einfach unseren Antrag:  Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige ( PDF, 997 kB) Wir prüfen für Sie, ob es eine Entsendung ist und informieren Sie so bald wie möglich über das Ergebnis.Drittstaatsangehörige in die Schweiz entsenden - was gilt? Für Entsendungen in die Schweiz stellt die zuständige Krankenkasse eine Entsendebescheinigung aus - also keine A1-Bescheinigung. Seit dem 1. Januar 2026 werden die Entsendebescheinigungen elektronisch beantragt (SVA-Antrag) - entweder über das SV-Meldeportal oder über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm.Mehr Infos zum Antrag finden Sie in unserem Artikel Pflicht seit 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, wird die Entsendebescheinigung ausgestellt und Ihnen elektronisch geschickt. Leiten Sie sie an die entsandte Person weiter.Gut zu wissen: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.
Weitere Infos zu Entsendungen in die Schweiz finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z .Auf der Seite der DVKA finden Sie das Merkblatt Arbeiten in der Schweiz mit allen wichtigen Infos auch zur Entsendung.
Drittstaatsangehörige in Länder außerhalb der EU, EWR und Schweiz entsenden - was gilt?Und nochmal anders ist es bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen in weitere Drittstaaten. Was das konkret bedeutet, zeigen 2 Beispiele.Beispiel 1: US-amerikanischer Staatsangehöriger nach Liechtenstein (A1-Antrag über TK)Ein US-Amerikaner mit Wohnsitz in Deutschland wird nach Liechtenstein entsandt. Für Liechtenstein gilt: Eine A1-Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn der Wohnsitz in einem EU-Staat liegt. Was bedeutet das für Sie? Hier können Sie unseren Antrag nutzen: Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige ( PDF, 997 kB)  
Mehr Infos zu Liechtenstein finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z . 
Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) stellt Merkblätter für das Arbeiten im Ausland bereit - auch für die Entsendung nach Liechtenstein .Beispiel 2: Türkische Staatsangehörige in die USA (Bescheinigung D/USA 101 über TK)Ein deutscher Arbeitgeber schickt eine türkische Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) für mehrere Monate in die USA. Da die USA nicht zum EU-/EW-Raum gehören, kann keine A1-Bescheinigung ausgestellt werden. Zwischen Deutschland und den USA besteht jedoch ein Sozialversicherungsabkommen. Stattdessen muss der Arbeitgeber elektronisch einen Antrag auf die Bescheinigung D/USA 101 stellen.So ist der Ablauf: Der ausgefüllte Fragebogen geht an die Krankenkasse, bei der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind, stellt die Krankenkasse die Bescheinigung D/USA 101 aus. Den Antrag auf die Bescheinigung D/USA 101 finden Sie auf der Seite der DVKA. Dort können Sie auch das Merkblatt "Arbeiten in den USA" herunterladen.Hinweis: Am besten klären Sie rechtzeitig, ob die Mitarbeitenden in den USA ausreichend versichert sind - unabhängig von der Entsendungsprüfung. Passen Sie ggf. auch die Betriebshaftpflicht an.
Weitere Infos zu Entsendung und Arbeiten in den USA finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z .
Mehr InfosWeitere Details zu den verschiedenen Fristen finden Sie in unserem Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen .
TK; EU-Kommission; DVKA; Schweizerische Eidgenossenschaft
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