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Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen Für welche Dienstreisen brauchen Beschäftigte eine A1-Bescheinigung?
Für welche Dienstreisen brauchen Beschäftigte eine A1-Bescheinigung? Beschäftigte brauchen die A1-Bescheinigung auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland.  
Dauer und Art des grenzüberschreitenden EinsatzesDie Dauer und die Art des grenzüberschreitenden Einsatzes spielt keine Rolle. Denn sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald Ihre Mitarbeitenden außerhalb Deutschlands tätig sind, müssen sie im europäischen Raum mit der A1-Bescheinigung nachweisen, dass weiterhin deutsches Recht gilt. Das bedeutet: Für diese Tätigkeit im Ausland müssen im Einsatzland keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise - was gilt?Auch LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise brauchen eine A1-Bescheinigung. Denn die Fahrzeit ist eine Beschäftigung. Deswegen gilt auch hier das Prinzip, dass Beschäftigte bei Kontrollen im Ausland nachweisen können müssen, dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt.  Tipp: Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) weist auf Besonderheiten in bestimmten Branchen (wie z. B. Speditionen) und Mitgliedstaaten hin.Schneller Überblick zur A1 dank LänderübersichtFür welche Länder im europäischen Raum die A1-Bescheinigung ausgestellt wird, finden Sie in unserer Übersicht .
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