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Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen Für wen beantragen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung?
Für wen beantragen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung? Arbeitgeber beantragen die A1-Bescheinigung für ihre Beschäftigten. Für andere Personenkreise beachten Sie bitte unsere Übersicht.
BeschäftigteFür Beschäftigte erfolgt der A1-Antrag durch den Arbeitgeber. Dafür ist das elektronische Antragsverfahren verpflichtend. Dies geht entweder über eine Entgeltabrechnungs-Software oder über das SV-Meldeportal .Verbeamtete und gleichgestellte PersonenAuch Dienstherr:innen stellen den Antrag auf eine A1-Bescheinigung für Verbeamtete und Personen, die Verbeamteten gleichgestellt sind, ebenfalls elektronisch über eine Entgeltabrechnungs-Software oder über das SV-Meldeportal .Selbstständige Selbstständige stellen den elektronischen Antrag auf die A1-Bescheinigung für sich selbst.
Gut zu wissen: Selbstständige brauchen für den A1-Antrag über das SV-Meldeportal kein ELSTER-Organisationszertifikat. Seit Januar 2024 können sie sich dort über das BundID-Konto anmelden. Wie das geht, erklärt die ITSG im Video  Registrierung mit der BundID .
Was ist das BundID-Konto?Das BundID-Konto ist ein zentrales Konto für Privatpersonen, damit diese sich für alle ihre Online-Anträge identifizieren können. Wer sich ein solches Konto einrichten möchte, kann dies über einen Benutzernamen mit Passwort, einen Online-Ausweis, ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine europäische ID tun.Infos zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums. Weitere Infos zu vorübergehenden selbstständigen Tätigkeiten im Ausland erhalten Sie auf der Seite der DVKA.
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