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Hier finden Sie eine Übersicht über alle Länder, für eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird.

Länderübersicht zur A1-Bescheinigung

In Deutschland werden A1-Bescheinigungen für folgende Länder ausgestellt:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien/Nordirland, bitte die Hinweise der DVKA beachten)
  • Zypern

Grundsätzliches zur A1-Bescheinigung

Die Bescheinigung A1 wird ausgestellt, wenn Sie Mitarbeitende in einen Mitgliedsstaat der EU, in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz entsenden. Für Arbeitgeber ist das elektronische Antragsverfahren verpflichtend. Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes kann das elektronische Antragsverfahren ebenfalls genutzt werden. 

Außerdem wichtig:

Wie kann man den Antrag auf eine A1-Bescheinigung stellen?

Den Antrag stellen Sie elektronisch. Dienstgeber füllen für den Antrag das entsprechende Formular in der Anwendung aus, die für den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern qualifiziert ist - dies kann eine Entgeltabrechnungssoftware oder die Anwendung SV-Meldeportal sein.

Tipp: Eine praktische Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur Antragstellung über das SV-Meldeportal finden Sie im Artikel Anleitung: A1-Antrag im SV-Meldeportal .

Weitere Informationen rund um die A1-Bescheinigung