Argentinien
Für deutsche Staatsbürger:innen besteht in Argentinien keine Visumpflicht, wenn sie als Touristen einreisen und nicht länger als 90 Tage bleiben. Dies gilt auch für Geschäftsreisende - zum Beispiel bei Kundenbesuchen, Besprechungen oder Messen.
Die argentinische Botschaft in Berlin informiert auf ihrer Webseite über die Einreisebedingungen für die verschiedenen Personengruppen.SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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