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Estland Deutschland und Estland pflegen enge wirtschaftliche Beziehungen mit vielen Kooperationen. Estland ist EU- und Schengen-Mitglied. Deutsche Staatsangehörige reisen zwar visumfrei ein, müssen aber über das Portal TEIS gemeldet werden.
Einreise und VisumAls EU- und Schengen-Mitglied hat Estland keine Binnengrenzkontrollen mehr an Land- und Seegrenzen, doch ausländische Besucher:innen müssen einen gültigen Ausweis mitführen. Offizielle Hinweise zu Reisen, Aufenthalt und Sicherheit bietet die Botschaft Estlands in Berlin.  SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung . MeldepflichtIn Estland gilt nach der EU-Entsenderichtlinie eine Meldepflicht für vorübergehend entsandte Beschäftigte. Das bedeutet für Sie: Melden Sie Ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn über das Portal TEIS (Tööinspektsiooni elektrooniline infosüsteem) an - u. a. mit Angaben zur Firma, Kontaktperson, Einsatzzeitraum, Ort und A1-Bescheinigung. 
Gut zu wissen: Auf der Seite der estnischen Behörde finden Sie Infos zu Business Trips (kurze Dienstreisen bis 30 Tage), Arbeitsbedingungen bei Entsendungen und zur Leiharbeit.
Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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