Griechenland
Deutsche Staatsangehörige können visumfrei nach Griechenland reisen. Für Dienstleister gilt jedoch bei Entsendungen eine Meldepflicht.
Einreise und VisumFür deutsche Staatsangehörige ist die Einreise nach Griechenland visumfrei möglich - ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht hierfür aus. Bei längeren Aufenthalten (über 90 Tage) brauchen Ihre Mitarbeitenden eine Anmeldebescheinigung (EU residence certificate). Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland beschäftigt sind und nach Griechenland entsandt werden, sollten rechtzeitig prüfen, ob zusätzliche Visa- oder Aufenthaltsgenehmigungen notwendig sind.SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .MeldepflichtArbeitgeber müssen Entsendungen nach Griechenland bei der zuständigen Arbeitsbehördeanmelden - spätestens zum Einsatzbeginn. Die rechtlichen Grundlagen und Regelungen finden Sie auf der Seite des griechischen Arbeitsministeriums (YPAKP). Weitere Infos erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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