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Großbritannien / Vereinigtes Königreich und Nordirland
Seit Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) kein Mitglied der EU mehr. Seit 2021 gilt das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) - auch für den internationalen Personaleinsatz.
Das Sozialversicherungsrecht für befristete Auslandseinsätze entspricht weitgehend der VO (EG) 883-2004 , wie die DVKA bestätigt. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit endete jedoch mit dem Brexit.Einreise und ETAStaatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können für Aufenthalte unter 6 Monatenvisumfrei mit einem Reisepasseinreisen. Seit 2025 müssenReisende außerdem eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. Die ETA ist 2 Jahre gültig und kann für mehrmalige Einreisen genutzt werden. Woher bekomme ich die ETA? Alles zum ETA-Antrag finden Sie im Artikel Einreise nach Großbritannien und Nordirland - seit April 2025 nur mit ETA .
Wichtig: Ab dem 25. Februar 2026 prüfen Grenzbehörden streng, ob eine ETA beantragt wurde.
Visum - bei Aufenthalten über 6 MonatenFür längere berufliche Aufenthalte müssen Ihre Mitarbeitenden neben der ETA auch noch ein Visum beantragen - die Kriterien finden Sie auf gov.uk.SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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