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Irland Als EU-Bürger:innen können Mitarbeitende deutscher Unternehmen uneingeschränkt in Irland arbeiten. Dienstleister aus anderen EU-Ländern müssen entsandte Mitarbeitende anmelden.
Einreise und VisumEU-Bürger:innen können visumfrei mit Personalausweis oder Reisepass einreisen  und uneingeschränkt in Irland arbeiten.  SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung . MeldepflichtArbeitgeber melden Entsendungen bei der Workplace Relations Commission und geben dabei die Dauer, den Tätigkeitsart und den Einsatzort an. Schicken Sie das unterschriebene Online-Formular ("Form of Declaration") rechtzeitig vorm Arbeitsstart an die Behörde -  entweder per Post oder per Mail (WRCpostedworkers@workplacerelations.ie).  Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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