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Island Island gehört nicht zur EU, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). EU-Bürger:innen genießen daher Rechte bei Sozialversicherung und Aufenthalt.
Einreise und VisumEU-Bürger:innen reisen visumfrei nach Island ein und können bis zu 3 Monate bleiben. Für längere Aufenthalte (>90 Tage) beantragen Sie für Ihre Mitarbeitenden bei der Directorate of Immigration (Útlendingastofnun) eine Aufenthaltserlaubnis. Online-Portal für EntsendungenIsland bietet ein Online-Portal für Entsendungen aus dem Ausland - verlinkt über die Website der Arbeitsdirektion. Dort finden Mitarbeitende alle Infos auf Englisch. SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung . Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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