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Japan Japan ist eine der führenden Industrienationen weltweit - als drittgrößte Volkswirtschaft und Hochtechnologie-Standort pflegt das Land enge Wirtschaftsbeziehungen zur deutschen Industrie.
Einreise und VisumDeutsche Staatsangehörige brauchen für kurzfristige Geschäftsreisen (bis 90 Tage) kein Visum. Für längere Entsendungen müssen Arbeitgeber eine Certificate of Eligibility beim Immigration Services Agency of Japan beantragen.  SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag über Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal . 
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land. Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein. Mehr InfosInfos zu deutsch-japanischen Wirtschaftsaktivitäten finden Sie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (AHK Japan).
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