Kroatien
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kroatien sind eng: Neben zahlreichen großen Konzernen haben auch viele mittelständische Unternehmen in Kroatien Tochtergesellschaften gegründet. Seit Mitte 2015 gilt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Staatsangehörige aus der Europäischen Union. Kroatien ist seit 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.
Einreise und VisumStaatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können visumfrei einreisen und sich dort bis zu 90 Tage frei aufhalten. Für längere Aufenthalte (Arbeit, Daueraufenthalt) müssen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden und einen Aufenthaltstitel beantragen.Drittstaatsangehörige brauchen für die Einreise je nach Herkunftsland gegebenenfalls ein Visum. Infos zu den Visa-Arten und zum Antragsverfahren stellt das kroatische Innenministerium bereit.Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .MeldepflichtenMelden Sie Entsendungen von Mitarbeitenden an das kroatische Arbeitsministerium (MoRSP).
Wichtig: Auch jede Änderung der übermittelten Daten muss gemeldet werden. Bei Missachtung der Meldepflichten drohen Bußgelder.
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