Belarus
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Belarus in der Regel ein gültiges Visum, das vor Reiseantritt beantragt werden muss. Nur bei einer Einreise über den Flughafen - ausgenommen bei Flügen aus der Russischen Föderation - kann ein Visum direkt bei der Ankunft beantragt werden.
Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.Aktuelle Infos zur Einreise (einschließlich der erforderlichen Dokumente wie Reisepass und finanzieller Nachweis) erhalten Sie beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei der belarussischen Botschaft in Berlin. SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
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