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Litauen Litauen ist seit 2004 EU-Mitglied und seit 2007 im Schengen-Raum. EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen mit gültigem Ausweis visumfrei ein - bis zu 90 Tagen. Bei längeren Aufenthalten müssen Sie jedoch einen Aufenthaltsschein beantragen.
Einreise und VisumEU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen visumfrei ein und dürfen bis 90 Tage bleiben. Für längere Aufenthalte (z. B. Arbeit, Studium) beantragen Sie bei der Migrationsbehörde einen Aufenthaltstitel über das MIGRIS-Portal.Hinweis: Drittstaatsangehörige brauchen ggf. ein Schengen-Visum - Infos zum Antrag finden Sie beim litauischen Innenministerium. SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung . MeldepflichtMelden Sie Entsendungen von Mitarbeitenden vorab der staatlichen Arbeitsinspektion (VDI).  Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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