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Malaysia Zahlreiche deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Kontakte nach Malaysia und engagieren sich dort in verschiedenen Branchen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts hat der einstige Rohstofflieferant inzwischen den Status eines diversifizierten Industriestandorts mit einem mittleren Einkommensdurchschnitt erreicht.
SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung. Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein. Informationen zu konsularischen Angelegenheiten erteilt die malaysische Botschaft in Berlin. Die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer steht bei Fragen rund um unternehmerische Aktivitäten zur Seite.
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