Mexiko
Rund 2.100 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung sind in Mexiko aktiv. Damit ist das Land nicht nur Deutschlands wichtigster Handelspartner in Lateinamerika, sondern auch das zweithäufigste Entsendeland unter den Staaten außerhalb Europas.
SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.Sozialversicherung - in Mexiko oder Deutschland? Deutsches Recht bleibt nicht automatisch bestehen: Mexiko gehört zum vertragslosen Ausland . Es existiert also kein Sozialversicherungsabkommen, das die Zuständigkeit eindeutig regelt.Die deutsche Sozialversicherung kann nur dann fortgelten, wenn die Voraussetzungen der Ausstrahlung erfüllt sind:Der Auslandseinsatz ist von Anfang an befristet.Das Arbeitsverhältnis mit dem deutschen Arbeitgeber bleibt bestehen.Das Gehalt wird weiterhin aus Deutschland gezahlt.Das Weisungsrecht liegt weiterhin beim deutschen Arbeitgeber.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Ihre Beschäftigten in Deutschland versichert bleiben, kann zusätzlich eine Versicherungspflicht in Mexiko entstehen (Doppelversicherung) . Da zwischen Deutschland und Mexiko kein Sozialversicherungsabkommen besteht und grundsätzlich das Territorialitätsprinzip gilt, lässt sich eine Doppelversicherung nicht immer vermeiden.
Tipp: SV-Recht prüfen in wenigen SchrittenUnser Prüfschema führt Sie einfach durch die wichtigsten Entsendekriterien:
Entsendung ins AuslandVertragsloses Ausland: So prüfen Sie Auslandseinsätze nach deutschem SV-Recht
So finden Sie schnell heraus, ob für den geplanten Einsatz in Mexiko (oder in anderen vertragslosen Staaten) deutsches Recht ausstrahlt.Aber wann greift die mexikanische Versicherungspflicht? Grundsätzlich unterliegen Personen, die in Mexiko arbeiten, den dortigen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist das Instituto Mexicano del Seguro Social (IMSS), die mexikanische Sozialversicherung.Ob Sie für Ihre Entsendeten Beiträge an das IMSS zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie dies daher möglichst vor Beginn der Entsendung, z. B. mit Unterstützung lokaler Expert:innen.Visum oder Aufenthaltsgenehmigung?Welche Einreise- und Aufenthaltsdokumente Ihre Beschäftigten brauchen, hängt von Dauer und Zweck des Aufenthalts ab.Bei Aufenthalten von bis zu 180 Tagen reicht für deutsche Staatsangehörige bei geschäftlichen Reisen normalerweise die Einreise mit Reisepass und dem Einreiseformular FMM (Forma Migratoria Múltiple) aus.
Ein Visum ist dann grundsätzlich nicht erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als 180 Tagen brauchen Ihre Beschäftigten in der Regel eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Auch hier gilt: Welche Dokumente im Einzelfall gebraucht werden, hängt von Dauer und Art des Einsatzes ab. Klären Sie die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen daher frühzeitig und planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.Für konsularische Angelegenheiten ist die mexikanische Botschaft in Berlin zuständig. Steuerrecht: Die 183-Tage-RegelZwischen Deutschland und Mexiko besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen ( DBA ). Eine Besteuerung findet ausschließlich in Deutschland statt, wenn diese Punkte erfüllt sind:Das Gehalt wird aus Deutschland gezahlt.Die Mitarbeitenden halten sich innerhalb von 12 Monaten weniger als 183 Tage in Mexiko auf.Es entsteht keine steuerliche Betriebsstätte in Mexiko.Wie Sie eine ungewollte steuerliche Betriebsstätte vermeiden, steht in unserem Artikel:
Grenzgänger:innen und mobiles ArbeitenUngewollte Betriebsstätte im Ausland: So vermeiden Sie teure Überraschungen
Entsendung von Anfang an befristenHalten Sie die Entsendung in einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung fest.Dokumentieren Sie dabei insbesondere Beginn und Ende des Auslandseinsatzes.Prüfen Sie bereits bei der Einsatzplanung, ob die vorgesehene Aufenthaltsdauer realistisch ist. Aus kurzfristigen Projekteinsätzen werden in der Praxis häufig längere Aufenthalte - mit Folgen für Sozialversicherung und Aufenthaltsstatus.
Tipp: Welche Fristen bei Entsendungen gelten und wie Sie diese richtig berechnen, erfahren Sie in unserem Artikel:
Entsendung ins AuslandEntsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen
Last but not least: Sicherheit mitdenkenBerücksichtigen Sie bei der Entsendevorbereitung auch die Sicherheitslage vor Ort. Diese kann sich innerhalb Mexikos deutlich unterscheiden.Bewerten Sie die Einsatzorte regelmäßig, etablieren Sie Notfall- und Kommunikationsprozesse und registrieren Sie Entsendete im Krisenvorsorgesystem ELEFANDdes Auswärtigen Amts.Weitere Infos zur Krisenvorsorgeliste finden Sie in unserem Artikel:
Entsendung ins AuslandFür jede Entsendung sinnvoll: Krisenvorsorgeliste ELEFAND
Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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