Monaco
Monaco ist ein Stadtstaat in Südeuropa am Mittelmeer. Das Fürstentum ist nach dem Vatikan der zweitkleinste Staat der Welt und hat eine konstitutionelle Monarchie als Staatsform.
Einreise und VisumDeutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage visumfrei nach Monaco einreisen. MeldepflichtBei Aufenthalten unter 3 Monaten besteht keine Meldepflicht. Bei Aufenthalten über 3 Monate beantragen Ihre Mitarbeitenden eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de séjour) bei der Residency Section. Mehr Infos dazu finden Sie auf der offiziellen monegassischen Verwaltungsplattform MonServicePublic.SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.Beschäftigung in DeutschlandFür die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland brauchen Staatsangehörige Monacos eine Aufenthaltsgenehmigung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Mehr Infos dazu finden Sie bei TK-Lex .Zuständige AuslandsvertretungIn Monaco besteht keine berufskonsularische Vertretung Deutschlands. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Paris. In Notfällen können sich Reisende vor Ort auch an den deutschen Honorarkonsul in Monaco wenden. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts. Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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